KFZ Sachverständigenbüro Oehl - Inh. Bernd Deuschle

Ein Schaden am KFZ kommt immer unverhofft


Bei Eintritt eines Haftpflichtschaden am Fahrzeug hat der Geschädigte die freie Wahl eines Sachverständigen und eines Rechtsbeistandes zur Abwicklung des Unfallschadens. 

Bei einem klaren Haftplichtschaden werden die Kosten von der gegnerische Versicherung über eine Abtrittserklärung direkt an den Sachverständigen bezahlt. Es entstehen somit für den Geschädigten keine weiteren Kosten.


Viele Schäden sind auf den ersten Blick nicht ersichtlich und werden erst bei einer gründlichen Unfallbegutachtung gefunden. Denn hinter einem kleinen Kratzer an der Stoßstange kann sich durchaus auch eine verzogene Karosserie verbergen. Um die Höhe der anfallenden Reparaturkosten oder der Schadensersatzforderungen exakt benennen zu können, ist es zwingend notwendig einen unabhängigen Sachverständigen nach einem Unfall mit der Erstellung eines Schadensgutachtens zu beauftragen

Rufen Sie uns an +49 1717341847

SCHADENSGUTACHTEN


Mit unserer langjährige Erfahrung im KFZ-Gewerbe konnten wir in verschieden Bereichen großes Fachwissen erlangen und bieten Ihnen Schadengutachten für:

  • PKW
  • LKW / NFZ
  • MOTORRAD
  • BAU- UND LANDMASCHINEN

Warum ein Sachverständiger?

Wir als freies und unabhängiges Sachverständigenbüro setzen uns für Ihre Belange ein. Es ist unser Bestreben den Schaden vollumfänglich zu beziffern und ihn nicht zu Gunsten der eintrittspflichtigen Versicherung „klein“ zu halten oder eine kostengünstige alternativ Reparatur vorzugeben.

Auch bei der Ermittlung des Fahrzeugwertes vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) oder bei der Ermittlung einer eventuellen Wertminderung kann es für Sie nachteilig werden, wenn sie einen Gutachter der Versicherung beauftragen. Auch in diesem Fall wird der Versicherungsgutachter zu Gunsten seines Auftraggebers entscheiden und nicht für Sie. Lassen Sie sich von uns beraten und machen Sie von Ihrem Recht gebrauch.

Ihr Recht

Bei einem unverschuldeten Schaden haben Sie das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Wichtig hierbei ist jedoch, darauf zu achten, dass der Geschädigte selbst der Beauftragung des Sachverständigen durch die Versicherung nicht zugestimmt hat.

Auch haben Sie Anspruch auf einen Anwalt der Ihnen hilft die im Gutachten bestimmten Leistungen zu erhalten und sich gegebenenfalls gegen Kürzungen zu wehren. Da sich die gegnerische Versicherung natürlich besonders gut auskennt, sorgt Ihr Rechtsanwalt nun für eine sogenannte Waffengleichheit vor dem Gesetz bzw. einem eventuellen Gericht. Alle anfallenden Kosten werden bei 100%iger Haftung der Gegenseite von der gegnerischen Versicherung getragen.